Bürgerrecht nach Gemeindefusionen

 

Hat sich die Gemeinde Ihres bernischen Heimatortes mit einer anderen Gemeinde zusammengeschlossen (fusioniert)?

In diesem Fall wird Ihr Heimatort automatisch auf den Namen der neuen politischen Gemeinde geändert.

 

Sie können jedoch während eines Jahres nach dem Zusammenschluss beantragen, dass das Bürgerrecht der aufgehobenen Gemeinde Ihrem Heimatort in Klammern angefügt wird.

 

Liegt die Fusion mehr als ein Jahr zurück, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

 

 

Für weitere Information: 

https://www.pom.be.ch/pom/de/index/zivilstand-pass-id/zivilstand/br_gemeindefusion.html


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Bürgerrecht nach Gemeindefusionen
Auszug aus dem Mitteilungsblatt Juli 2020
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